gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V für das Berichtsjahr 2006
Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem wir vor zwei Jahren unseren ersten Qualitätsbericht vorgelegt haben, freuen wir uns nunmehr, Ihnen den zweiten Qualitätsbericht für das Jahr 2007 vorlegen zu können. Der Bericht erfüllt die Anforderungen nach § 137 Sozialgesetzbuch V. Er ist damit vorstrukturiert und enthält die Teile A bis D. Während der A-Teil gesamtkrankenhausbezogene Informationen enthält, werden im B-Teil fachabteilungsbezogene Informationen zum Inhalt und zum Umfang des Leistungsspektrums gegeben. Der C- und D-Teil enthält Darstellungen zur Qualitätssicherung sowie zu Projekten im Rahmen des Qualitätsmanagements.
Der erfahrene Leser wird feststellen, dass wir im C-Teil über die gesetzlichen Vorschriften zur Veröffentlichung der verpflichtend vorzugebenden Qualitätsindikatoren hinausgegangen sind. Wir möchten damit die Bedeutung des Themas Qualität und Qualitätsmanagement für unser Haus unterstreichen.
Die Vorbereitungen zur Zertifizierung unseres Hauses nach dem KTQ-Modell (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) als eines der wichtigsten Voraussetzungen zur Verbesserung unseres Qualitätsmanagementsystems sind dabei im laufenden Prozess. Die Optimierung von Prozessen hinsichtlich ihrer Patienten-, Mitarbeiterorientierung in multiprofessionellen Workshops sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements stellten und stellen dabei die wesentlichen Aktivitäten dar. Unter anderem wurde in den multiprofessionellen Workshops das Leitbild überarbeitet und die Einführung eines Beschwerdemanagements erarbeitet und eingeführt.
Besonders erfreulich ist dabei die weiter wachsende interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des Hauses sowie mit den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen innerhalb und außerhalb des Facharztzentrums.
Wir verstehen diesen Qualitätsbericht als Nachweis unserer bisher geleisteten Qualität und als Ansporn für weitere Qualitätsverbesserungsmassnahmen. Interessant ist dabei nicht nur zu sehen, wie sich die Qualität in unserem Hause weiterentwickelt hat, sondern auch, welche Qualität wir im Stande sind gegenüber anderen Anbietern im Gesundheitswesen zu leisten. Insofern ist der Qualitätsbericht auch ein Instrument zur Abbildung vergleichender Qualität - nicht nur für Patienten, sondern auch für unsere niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie für die Kostenträger als unsere Geschäftspartner.
Marl, den 30. Oktober 2007