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Paracelsus-Klinik: Aufenthalt > Hausordnung

Hausordnung für Patienten und Besucher der Klinikum Vest GmbH

Behandlungszentrum Paracelsus-Klinik Marl

1. Rücksichtnahme

Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. Vermeiden Sie bitte Ruhestörungen, insbesondere in der Mittagszeit und nachts ab 22.00 Uhr.

2. Anordnungen

Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind im Interesse einer schnellen Genesung zu befolgen.

3. Bekleidung

Verlassen Sie die Station bitte nicht im Nachthemd oder Schlafanzug, sondern ziehen Sie entsprechende Kleidung an.

4. Krankenhauseinrichtungen

Bitte helfen Sie uns, Sauberkeit und Ordnung im Hause zu gewährleisten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Einrichtungen des Hauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

5. Rauchen und Alkohol

Rauchen gefährdet die Gesundheit und ist im Krankenhausgebäude nicht erlaubt (generelles Rauchverbot).

Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (auf dem Krankenhausgelände) erlaubt.

Der Genuss von Alkohol bedarf der Erlaubnis des behandelnden Arztes.

6. Besuch

Bitte beachten Sie im Interesse unserer Patienten die festgesetzten (empfohlenen) Besuchszeiten. Besuche durch Kinder sollten möglichst nur in Begleitung Erwachsener erfolgen. Nehmen Sie bitte bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Patienten.

Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

7. Wertsachen

Bewahren Sie nicht zuviel Bargeld oder Wertsachen (Schmuck, Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Handys, Laptops, I-Pods, etc.) in Ihrem Krankenzimmer auf, da das Krankenhaus bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernimmt.

8. Fahrzeugverkehr

Auf dem Gelände des Krankenhauses gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Hinweisschilder, Ge- und Verbotsschilder sind zu beachten. Die Geschäftsführung kann im Einzelfall in Ausübung des Hausrechts Sonderregelungen treffen, die ebenfalls zu beachten sind.

Die vorstehende Hausordnung ist Bestandteil der "Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)".

Recklinghausen, 16.02.2009

Klinikum Vest GmbH

Jürgen Hellermann
Geschäftsführer