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Paracelsus-Klinik: Aufenthalt > Aufnahme > Zuzahlung

Zuzahlung

Entsprechend der Regelung im § 39 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch haben sich Versicherte vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an für längsten 28Tage innerhalb eines Kalenderjahres an den Krankenhauspflegekosten zu beteiligen.

Die Zuzahlungspflicht beträgt 10 Euro je Kalendertag.

Die Zuzahlungspflicht besteht u.a. nicht:

Wir bitten Sie, den Zuzahlungsbetrag spätestens am Tage Ihrer Entlassung in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Informationsschalter in der Eingangshalle zu entrichten.